Der Bundesrat versucht ohne Not, seine Macht auf Kosten des Souveräns auszubauen.
Durchregieren – vermutlich ist der Bundesrat auf den Geschmack gekommen, ohne Parlament und Souverän zu tun, was ihm beliebt. Aber die Gesundheitskrise ist bewältigt.
Für ein unnötiges Gesetz die Dringlichkeit zu beantragen offenbart die Arroganz des Bundesrates, die Dynamik der Krise zu seiner Machterweiterung zu nutzen.
Dies widerspricht dem Sinn und Geist der Eidgenossenschaft und ihrer Verfassung, die den Souverän – das Volk – an die Spitze des Staates stellt.
Die historische Erfahrung zeigt: Einmal erlassen, ist Notrecht schwierig aus der Welt zu schaffen. Das in der Krise der 1930er Jahre begonnene Notrecht-Regime wurde erst 1952 beseitigt – nach sieben Volksinitiativen!
Dies ruft nach einer klaren Antwort des Souveräns, selbst wenn seine Möglichkeiten durch die beantragte Dringlichkeit des Gesetzes eingeschränkt sind.